Allgemeine Vertragsbedingungen *

der Stiftung Jugendburg Ludwigstein und Archiv der deutschen Jugendbewegung

- im nachfolgenden „Stiftung“ -

 

  1. Anmeldung/Bestätigung
    Mit der Anmeldung (Reservierungswunsch) bietet der Kunde der Stiftung den Abschluss eines Belegungsvertrages an. Der Belegungsvertrag kommt ausschließlich durch die Annahme (Reservierungsbestätigung) durch die Stiftung zustande, wobei der Kunde auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet (§ 151 BGB).

     

    Für Anmeldung und Annahme ist eine besondere Form nicht vorgeschrieben.

    Weicht die Annahme der Stiftung von der Anmeldung in wichtigen Punkten ab, so ist dies ein neues Angebot der Stiftung an den Kunden, an das die Stiftung 10 Tage, gerechnet von Datum der Annahmeerklärung an, gebunden ist und das durch die Annahmeerklärung des Kunden, die auch durch eine Anzahlung erfolgen kann, angenommen wird.

    Bei nicht juristischen Personen ist jeder persönlich Vertragspartner der Stiftung. Meldet nur eine Person (Anmelder) die Belegung für mehrere Personen, so handelt der Anmelder als Bevollmächtigter der anderen Teilnehmer. Mehrere Teilnehmer haften als Gesamtschuldner. Sämtliche Korrespondenz führt die Stiftung ausschließlich mit dem Anmelder.

     

  2. Zahlung
    Mit der Annahme des Vertrages wird spätestens drei Monate vor Belegungsantritt eine Anzahlung von 50% des voraussichtlichen Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist zum Belegungsende fällig. Es besteht die Möglichkeit der Überweisung und des SEPA- Lastschriftverfahrens, Barzahlung ist nur nach Vereinbarung im Belegungsvertrag möglich. Sollte das Lastschrift-Konto zum Fälligkeitsdatum keine Deckung aufweisen, so gehen eventuelle Kosten zu Lasten des Vertragsnehmers.

     

  3. Leistungen
    Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Belegungsvertrag verbindlich. So es die Belegungssituation verlangt, behält sich die Stiftung das Recht vor, dem Kunden andere Zimmer als im Belegungsvertrag vereinbart zuzuweisen.

    Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der schriftlichen Annahme, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind.

    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Belegungsbeginn vier Monate und erhöht sich der von der Stiftung allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

    Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

    Die Burg oder Teile davon werden seitens der Stiftung am Anreisetag in sauberem Zustand übergeben und am Abreisetag bis zur vereinbarten Zeit ordnungsgemäß verlassen, wie es in der Hausordnung geregelt ist. Zusätzliche Reinigungs- oder Müllentsorgungskosten sowie Schlüsselverlustkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

    Die auf der Burg vorhandenen Medien, Grills und Feuerkörbe können gegen eine der aktuellen Preisliste entsprechende Miete und soweit vorhanden genutzt werden. Werden Mietgegenstände im Verlauf der Nutzung beschädigt, zerstört oder gehen diese verloren, so ist der Nutzer verpflichtet, Ersatz zu leisten. Dies betrifft bspw. auch den Ersatz von Lampen in OH-Projektoren und Beamern. Vorheriges gilt auch dann, wenn eine besondere Miete oder Gebühr nicht geltend gemacht wird.

     

  4. Rücktritt
    Der Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Stiftung. Tritt der Vertragspartner vom Belegungsvertrag zurück, so kann die Stiftung Ersatz für den entgangenen Gewinn unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung geltend machen.

    Folgende Pauschalen gelten:

     

    >180 Tage bei Gruppen von mehr als 60 Personen, oder >90 Tage bei Gruppen von weniger als 61 Personen = 50,- Euro.

    180 Tage = 50% des vereinbarten Tagessatzes (bei einer Buchung von mehr als 60 Betten) (mehrere Belegungen derselben Einrichtung/Organisation im gleichen Zeitraum werden als eine Gruppe gewertet)

    90 Tage = 50% des vereinbarten Tagessatzes (bei einer Buchung von weniger als 60 Betten)

    60 Tage = 60% des vereinbarten Tagessatzes 14 Tage = 80% des vereinbarten Tagessatzes

    Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung bzw. Abmeldung erst am Anreisetag wird der volle vereinbarte Tagessatz in Rechnung gestellt.

     

    Dem Vertragspartner beliebt es unbenommen darzulegen und zu beweisen, dass der Stiftung ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

     

    Die Stiftung empfiehlt den Abschluss einer Rücktrittskosten- Versicherung.

     

  5. Rücktritt und Kündigung durch die Stiftung
    Die Stiftung kann jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen den Vertrag kündigen, wenn ein Kunde, d.h. sowohl Anmelder als auch Teilnehmer, den Belegungsvertrag unbeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er in solchen Maßen vertragswidrig handelt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Stiftung den Vertrag, so behält diese den Anspruch auf die vertraglich geschuldete Leistung, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

     

  6. Rücktritt und Kündigung infolge höherer Gewalt
    Wird die Durchführung des Belegungsvertrages infolge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie beispielsweise durch Zerstörung der Unterkunftsstätten, ist die Stiftung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt vor Vertragsbeginn

    erhält der Kunde geleistete Anzahlungen zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Bei Kündigung des Vertrages aus den vorgenannten Gründen beschränkt sich der Anspruch der Stiftung auf Ersatz der Aufwendungen für die erbrachten Leistungen.

     

  7. Gewährleistung
    Sollte eine Leistung aus dem Vertrag nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung auf einen Umstand, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und seitens der Stiftung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, ist diese berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.

    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Etwaige Beanstandungen muss der Kunde unverzüglich der Burgbetriebsleitung schriftlich bekannt geben, ansonsten verliert er seinen Minderungsanspruch, wenn er diese Meldung schuldhaft unterlässt.

     

  8. Haftung
    Die Stiftung haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes.

  9. Haftungsbeschränkungen
    Die vertragliche Haftung der Stiftung ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Belegungskosten beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung einer Kardinalpflicht, bei Personenschäden oder wenn der Stiftung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die Beschränkung gilt auch dann nicht, +wenn die Stiftung wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich gemacht wird.

     

  10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche wegen mangelnder Leistungen aus dem Vertrag oder Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung gegenüber der Stiftung schriftlich geltend zu machen.

    Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

     

  11. Rauchverbot
    Auf dem Burghof und in allen geschlossenen Räumen der Jugendburg Ludwigstein sowie des Brunnenhauses herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen ist die Stiftung berechtigt, auch ohne Abmahnung den Vertrag fristlos zu kündigen.

    § 5 dieses Vertrages gilt sinngemäß.

    Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt im übrigen unberührt.

     

  12. Haustiere
    Hund können nach vorheriger Anmeldung mitgebracht werden. Hierfür steht nur eine begrenzten Anzahl von Zimmern zur Verfügung.

     

  13. Hausordnung, Zugangskriterien und Schutzkonzept
    Die Hausordnung befindet sich in allen Übernachtungsräumen, ist im Internet und im Burgbüro einsehbar. Die Hausordnung wird mit Vertragsschluss anerkannt und ist strikt zu befolgen.

    Die Zugangskriterien und das Schutzkonzept sind auf der Webseite (https://www.burgludwigstein.de/mitmachen/burg/unsere-burg) und im Burgbüro einsehbar. Beide werden bei Vertragsschluss anerkannt und sind zu befolgen.

    Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, die Zugangskriterien oder das Schutzkonzept behalten wir uns Burgverweise für einzelne Personen oder eine Kündigung im Sinne von §5 der AGBs vor. In diesen Fällen bestehen keine Ansprüche auf Kostenerstattungen für entgangene Leistungen.

     

  14. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz der Stiftung.

    Es gilt in jedem Fall deutsches Recht. Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

     

  15. Sonstige Bestimmungen
    Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und innerhalb der Stiftung zur Kundenbetreuung verwendet werden dürfen.

    Die Stiftung beabsichtigt, zur Dokumentation und zur Erreichung der Stiftungsziele Personenabbildungen sowie Angaben zur Gruppe im Internet (Homepage) oder in anderer Weise (z. B. Printmedien, Belegungsplan im Burghof) zu veröffentlichen und zu verbreiten. Personenabbildungen sind Lichtbilder, die Kunden individuell abbilden. Mit der Anmeldung willigen die Kunden in die Anfertigung von Personenabbildungen seitens der Stiftung und deren Veröffentlichung ohne weitere Genehmigung ein. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Angaben zur Gruppe. Die Rechteeinräumung erfolgt ohne Vergütung. Die Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten des/der Abgebildeten ausfällt.

 

14. Salvatorische Klausel
Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen wird durch die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer der vorgenannten Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst nahe kommt.

 

Witzenhausen, den 15.05.2023

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Stiftung Jugendburg Ludwigstein