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4.2.2012 : 10:41

Die Raumpatenordnung

Wer kommt für die Übernahme einer Raumpatenschaft in Frage?

Raumpaten können der Burg und der Jugendbewegung nahe stehende Gruppen, Bünde oder Verbände bzw. deren Untergliederungen sein, die in der Lage sind, die Patenschaft auch über einen längeren Zeitraum hinweg zu tragen. Diese Gruppen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich ständig erneuern. Innerhalb der Gruppe kann die Patenschaft damit an die je­weils jüngere Generation weitergegeben werden. Das ist aus Sicht der Stiftung wünschenswert, da das Burgleben so stets von aktiven Jugendgruppen geprägt, und die Idee der Jugendburg von Generation zu Generation weiter getragen wird.

Raumpaten können aber auch Gruppen sein, die keine aktiven Jugendgruppen mehr sind, ihre Wurzeln aber auf der Burg oder in der Jugendbewegung haben. Über die Anerkennung einer Gruppe entscheidet der Burgwart (Burgbetriebsleiter).

Was haben die Raumpatengruppen von einer Raumpatenschaft?

Alle Patengruppen haben aktiv Anteil an der Jugendburg Ludwigstein und an der Idee von der Burg der Jugendbewegung.

Während der Renovierung haben Gruppenmitglieder den Status von Baugästen. Sie können im Bodenlager frei übernachten und täglich eine warme Mahlzeit sowie Tee/Mineralwasser und einen Besuch im Schwimmbad in Anspruch nehmen.
Bei den Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWinter- und den Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSommerbauhütten (Raumpatentreffen) sorgt die Bauhüttenmannschaft zudem für freie Vollverpflegung. Auch die Saunanut­zung ist frei. Die Zahl der Baugäste wird vorab mit dem Hüttenmeister (Technischer Leiter) vereinbart.

Für ihren Einsatz werden den Raumpatengruppen freie Übernachtungstage auf der Burg zugestanden und zwar pro Arbeitsstunde ein Quadratmeter für eine Nacht (= 1 Lu). Wenn also eine Gruppe mit acht Mitgliedern an einem Wochenende 15 Stunden arbeitet, dann sind das 120 Lu, und die Gruppe kann einen Raum mit 120 m2 für eine Nacht (oder zwei Räume mit jeweils 30 m2 zwei Nächte) nutzen, wenn die Räume einen Monat vor dem Termin noch nicht belegt sind.
Die Gruppen erhalten einen Raumpatenausweis, in den das Burgbüro das Guthaben an Lu einträgt, und aus dem dann die in Anspruch genommenen Lu herausgestrichen werden.

Die Raumpatengruppen sollen ihre Gruppe in einem Bilderrahmen von der Größe DINA3 im Raum vorstellen. Der Raum soll aber kein Ort der Provokation sein. Die Burggäste in diesem Raum haben oft keinen Bezug zur Jugendbewegung. Sie sind auch Gäste der Patengruppe und sollen - so wie sie sind - willkommen sein, ohne sich verunsichert zu fühlen.

Die Raumpatengruppen sollen der Burg zudem ihr Zeichen in der Größe 10 x 10 cm in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung stellen. Das Zeichen soll sauber und in Farbe ausgeführt, das Trägermaterial Holz (Stärke: 4 mm) sein. Eines der Zeichen wird durch die Burg an oder neben der Zimmertür des jeweiligen Raums, das andere – gemeinsam mit den Zeichen der anderen Raumpatengruppen - an einer zentralen Stelle in der Burg angebracht.

Die Zeichen der Raumpatengruppen sollen auch in den Ludwigsteiner Blättern und auf den Internetseiten der Burg veröffentlicht werden. Zu diesem Zweck sollen sie dem Hüttenmeister als jpg-Datei in einer Größe von 10 x 10 cm bei einer Auflösung von 300 dpi in Farbe und in Schwarz-Weiß zugesandt werden.

Was müssen die Raumpatengruppen tun?

Der Patenraum ist im renovierten Zustand zu erhalten (jährlicher Aufwand mindestens 4 h/m²). Dazu gehören bspw. Anstriche (Wände, Fenster, Türen), Holzarbeiten (Parkett, Vertäfelungen) und Kleinreparaturen. Der Schaffner (MA im Freiwilligen Jahr in der Denkmalpflege), der den Raumpatenkreis koordiniert, führt ein Raumbuch, in dem der Renovierungsbedarf und alle ausgeführten Tätigkeiten dokumentiert sind.

Dafür, dass diese Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und dem äußeren Erscheinungs­bild der Jugendburg Ludwigstein (stilvoll – schlicht – natürlich) entsprechen, sorgt der Bauhüttenkreis der Architekten, Ingenieure, Meister und Gesellen. Damit er beratend tätig werden kann, sind Raumpateneinsätze spätestens 14 Tage im voraus anzumelden.

Über die Grundrenovierung hinaus sollen die Gruppen auch gestalterisch tätig werden. Die Anfertigung von zum Stil der Burg passenden Wandverkleidungen, Vertäfelungen, Möbeln, das Anfertigen von Vorhängen und Wandbehängen, das Aufhängen von Bildern usw. kann hierunter fallen. Alle diese Maßnahmen werden mit dem Hüttenmeister abgesprochen.

Wenn in dem von der Raumpatengruppe übernommenen Raum kein Renovierungsbedarf besteht, können die Gruppen nach Absprache mit dem Hüttenmeister auch in den Fluren oder an anderen Orten auf der Burg aktiv werden.

Wann werden die Raumpatengruppen tätig?

Es gibt in den belegungsschwachen Zeiten jährlich zwei Termine für gemeinsame Bauhütten (Raumpatentreffen), damit

  • die Gruppen einander begegnen können
  • sich die Störung der Burggäste in Grenzen hält
  • der Organisationsaufwand überschaubar bleibt
  • Materialien günstiger eingekauft werden können.

Die Termine werden über die Burgmedien angekündigt und sind dem Burgbüro bekannt. Ausnahmsweise kann nach Absprache mit dem Hüttenmeister – ohne freie Vollverpflegung und Saunanutzung – auch zu anderen Terminen renoviert werden.

Wie lange dauert die Patenschaft, womit beginnt und wodurch endet sie?

Die Patenschaft beginnt offiziell mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Stiftung Jugendburg Lud­­wigstein und der Raumpatengruppe. Diese ist auf fünf Jahre ausgelegt und wird jeweils im beiderseitigen Einvernehmen verlängert.

Die Raumpatengruppe übernimmt ihren Raum im renovierten Zustand. Sie kann die Vereinbarung jederzeit kündigen, muss den Raum aber in jedem Fall wieder im renovierten Zustand hinterlassen.

Auch seitens der Burg kann die Vereinbarung jederzeit gekündigt werden. Gründe können bspw. ein ungebührliches Verhal­ten der Gruppe gegenüber Burggästen oder eine andere grobe Missachtung des Geistes der Jugendburg Ludwigstein sein. In einem solchen Fall hat die Gruppe auch kein Anrecht mehr darauf, ihr zustehende Burgtage in Anspruch zu nehmen.

Stand 31.5.07